Rechtsprechung
   BGH, 26.07.2022 - X ZR 1/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,20886
BGH, 26.07.2022 - X ZR 1/21 (https://dejure.org/2022,20886)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2022 - X ZR 1/21 (https://dejure.org/2022,20886)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2022 - X ZR 1/21 (https://dejure.org/2022,20886)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,20886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Übertragung eines Patents oder Einräumung einer Mitberechtigung daran; Verfahren zur Herstellung von Implantaten oder Zwischenprodukten solcher Implantate

  • rewis.io

    Brustimplantat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 8 S. 1-2
    Übertragung eines Patents oder Einräumung einer Mitberechtigung daran; Verfahren zur Herstellung von Implantaten oder Zwischenprodukten solcher Implantate

  • datenbank.nwb.de

    Brustimplantat

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 1296
  • GRUR 2022, 1302
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.10.2015 - X ZR 149/12

    Rechte an einem Patent: Prüfungsumfang bei geltend gemachten Ansprüchen auf

    Auszug aus BGH, 26.07.2022 - X ZR 1/21
    Dafür ist in erster Linie zu untersuchen, inwieweit beide Lehren übereinstimmen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. Oktober 2015 - X ZR 149/12, GRUR 2016, 265 Rn. 22 - Kfz-Stahlbauteil; Urteil vom 4. August 2020 - X ZR 38/19, GRUR 2020, 1186 Rn. 41 - Mitralklappenprothese).

    Dafür ist in erster Linie zu untersuchen, inwieweit beide Lehren übereinstimmen (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2015 - X ZR 149/12, GRUR 2016, 265 Rn. 22 - Kfz-Stahlbauteil; Urteil vom 4. August 2020 - X ZR 38/19, GRUR 2020, 1186 Rn. 41 - Mitralklappenprothese).

    b) Der Auslegung des Streitpatents durch das Berufungsgericht, die auch im Vindikationsprozess der uneingeschränkten rechtlichen Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (BGH GRUR 2016, 265 Rn. 19 - Kfz-Stahlbauteil), kann nicht beigetreten werden.

  • BGH, 04.08.2020 - X ZR 38/19

    Mitralklappenprothese

    Auszug aus BGH, 26.07.2022 - X ZR 1/21
    Dafür ist in erster Linie zu untersuchen, inwieweit beide Lehren übereinstimmen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. Oktober 2015 - X ZR 149/12, GRUR 2016, 265 Rn. 22 - Kfz-Stahlbauteil; Urteil vom 4. August 2020 - X ZR 38/19, GRUR 2020, 1186 Rn. 41 - Mitralklappenprothese).

    Dafür ist in erster Linie zu untersuchen, inwieweit beide Lehren übereinstimmen (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2015 - X ZR 149/12, GRUR 2016, 265 Rn. 22 - Kfz-Stahlbauteil; Urteil vom 4. August 2020 - X ZR 38/19, GRUR 2020, 1186 Rn. 41 - Mitralklappenprothese).

    Auszuscheiden sind nur solche Beiträge, die den Gesamterfolg nicht beeinflusst haben, also unwesentlich in Bezug auf die Lösung sind, ferner solche, die auf Weisung eines Erfinders oder eines Dritten geschaffen wurden (BGH GRUR 2020, 1186 Rn. 39 - Mitralklappenprothese).

  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

    Auszug aus BGH, 26.07.2022 - X ZR 1/21
    Eine Anordnung der Urkundenvorlage gemäß § 142 Abs. 1 ZPO steht im Ermessen des Gerichts, das dabei den möglichen Erkenntniswert und die Verhältnismäßigkeit einer Anordnung, aber auch berechtigte Belange des Geheimnis- und Persönlichkeitsschutzes berücksichtigen kann, und setzt einen schlüssigen Vortrag der Partei voraus (BGH, Urteil vom 26. Juni 2007 - XI ZR 227/05, BGHZ 173, 23 Rn. 19 f.).

    (2) Im Ansatz zutreffend hat das Berufungsgericht zugrunde gelegt, dass bei der Ermessensentscheidung nach § 142 Abs. 1 ZPO auch die Belange des Geheimnisschutzes zu berücksichtigen sind (vgl. zu diesem Aspekt BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - III ZR 514/13, DNotZ 2014, 847 Rn. 26; BGHZ 173, 23 Rn. 20; Urteil vom 1. August 2006 - X ZR 114/04, GRUR 2006, 962 Rn. 42 - Restschadstoffentfernung).

  • BGH, 17.05.2011 - X ZR 53/08

    Atemgasdrucksteuerung

    Auszug aus BGH, 26.07.2022 - X ZR 1/21
    bb) Wie das Berufungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend erkannt hat, ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für einen schöpferischen Beitrag nicht erforderlich, dass er einen eigenständigen erfinderischen Gehalt aufweist (BGH, Urteil vom 17. Mai 2011 - X ZR 53/08, GRUR 2011, 903 Rn. 14, 21 - Atemgasdrucksteuerung; Urteil vom 18. Juni 2013 - X ZR 103/11, Rn. 8).

    Auch ist es verfehlt, die einzelnen Merkmale des Anspruchs darauf zu untersuchen, ob sie für sich genommen im Stand der Technik bekannt sind (BGH GRUR 2011, 903 Rn. 21 - Atemgasdrucksteuerung).

  • BGH, 18.06.2013 - X ZR 103/11

    Anforderungen an die Zuerkennung des Miterfinderstatus i.R. eines internationalen

    Auszug aus BGH, 26.07.2022 - X ZR 1/21
    bb) Wie das Berufungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend erkannt hat, ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für einen schöpferischen Beitrag nicht erforderlich, dass er einen eigenständigen erfinderischen Gehalt aufweist (BGH, Urteil vom 17. Mai 2011 - X ZR 53/08, GRUR 2011, 903 Rn. 14, 21 - Atemgasdrucksteuerung; Urteil vom 18. Juni 2013 - X ZR 103/11, Rn. 8).

    Auf diese Weise wird gewährleistet, dass Gegenstand und Umfang der schöpferischen Beteiligung an einer Erfindung unabhängig davon bestimmt werden, ob auf diese Erfindung bereits ein Patent erteilt ist, wie breit der Anspruch formuliert ist, mit dem das Patent angemeldet oder erteilt ist, und in welchem Umfang ein breiter Anspruch gegebenenfalls durch spätere Entscheidungen in einem Einspruchs-, Nichtigkeits- oder Beschränkungsverfahren beschränkt wird (BGH, Urteil vom 18. Juni 2013 - X ZR 103/11 Rn. 11).

  • BGH, 16.12.2021 - I ZR 201/20

    ÖKO-TEST III - Markenverletzung: Verwendung einer ein Testlogo darstellenden

    Auszug aus BGH, 26.07.2022 - X ZR 1/21
    Liegt ein substantiierter Vortrag der darlegungspflichtigen Partei vor, kann sich der Gegner nicht auf ein substanzloses Bestreiten zurückziehen, wenn ihm nach Lage der Dinge ein substantiiertes Bestreiten möglich und zumutbar ist (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2021 - I ZR 201/20, GRUR 2022, 229 Rn. 38 - Ökotest III).
  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 114/03

    Restschadstoffentfernung

    Auszug aus BGH, 26.07.2022 - X ZR 1/21
    (2) Im Ansatz zutreffend hat das Berufungsgericht zugrunde gelegt, dass bei der Ermessensentscheidung nach § 142 Abs. 1 ZPO auch die Belange des Geheimnisschutzes zu berücksichtigen sind (vgl. zu diesem Aspekt BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - III ZR 514/13, DNotZ 2014, 847 Rn. 26; BGHZ 173, 23 Rn. 20; Urteil vom 1. August 2006 - X ZR 114/04, GRUR 2006, 962 Rn. 42 - Restschadstoffentfernung).
  • BGH, 17.07.2014 - III ZR 514/13

    Notarhaftung: Berücksichtigung der Verschwiegenheitspflichten des Notars bei der

    Auszug aus BGH, 26.07.2022 - X ZR 1/21
    (2) Im Ansatz zutreffend hat das Berufungsgericht zugrunde gelegt, dass bei der Ermessensentscheidung nach § 142 Abs. 1 ZPO auch die Belange des Geheimnisschutzes zu berücksichtigen sind (vgl. zu diesem Aspekt BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - III ZR 514/13, DNotZ 2014, 847 Rn. 26; BGHZ 173, 23 Rn. 20; Urteil vom 1. August 2006 - X ZR 114/04, GRUR 2006, 962 Rn. 42 - Restschadstoffentfernung).
  • BGH, 08.02.2022 - X ZR 97/20

    Inanspruchnahme der Veranstalterin einer Flugpauschalreise wegen Reisemängeln auf

    Auszug aus BGH, 26.07.2022 - X ZR 1/21
    Sind diese Anforderungen erfüllt und wird der Vortrag von der Gegenseite erheblich bestritten, ist es Sache des Tatrichters, in die Beweisaufnahme einzutreten (BGH, Urteil vom 8. Februar 2022 - X ZR 97/20, NJW-RR 2022, 634 Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2022 - 12 U 48/22

    1. Erhebt der Insolvenzverwalter unter dem Gesichtspunkt der Insolvenzanfechtung

    Liegt ein substantiierter Vortrag der darlegungspflichtigen Partei vor, kann sich der Gegner nicht auf ein substanzloses Bestreiten zurückziehen, wenn ihm nach Lage der Dinge ein substantiiertes Bestreiten möglich und zumutbar ist (BGH, Urt. v. 26.07.2022 - X ZR 1/21, GRUR-RS 2022, 20246 Rn. 85).
  • BPatG, 25.09.2023 - 7 Ni 11/21
    Liegt ein substantiierter Vortrag der darlegungspflichtigen Partei vor, kann sich der Gegner nicht auf ein substanzloses Bestreiten zurückziehen, wenn ihm nach Lage der Dinge ein substantiiertes Bestreiten möglich und zumutbar ist (BGH GRUR 2022, 1302 Rn. 85 - Brustimplantat; GRUR 2022, 229 Rn. 38 - Ökotest III).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht